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mittelbarer Besitzer

См. также в других словарях:

  • mittelbarer Besitzer — im Sinn des BGB derjenige, für den der unmittelbare Besitzer aufgrund eines Rechtsverhältnisses, das ihn auf Zeit zum ⇡ Besitz berechtigt oder verpflichtet, als sog. ⇡ Besitzmittler den Besitz einer Sache vermittelt (§ 868 BGB). Auch der m.B. ist …   Lexikon der Economics

  • Besitzer — Träger; Inhaber; Eigner; Eigentümer; Inh. * * * Be|sit|zer [bə zɪts̮ɐ], der; s, , Be|sit|ze|rin [bə zɪts̮ərɪn], die; , nen: Person, die etwas Bestimmtes besitzt: sie ist die Besitzerin dieses Hauses; das Lokal hat den Besitzer gewechselt. Syn.: ↑ …   Universal-Lexikon

  • Besitzer — Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Begriff Besitz, die gleichnamige Gemeinde im Landkreis Ludwigslust siehe unter Besitz (Mecklenburg). Der Begriff Besitz bezeichnet im Sachenrecht die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache… …   Deutsch Wikipedia

  • unmittelbarer Besitzer — im Sinn des BGB derjenige, der die tatsächliche Gewalt über eine Sache selbst oder durch einen ⇡ Besitzdiener ausübt. Gegensatz: ⇡ Mittelbarer Besitzer …   Lexikon der Economics

  • Fräsmaschinen-Fall — Der Fräsmaschinenfall ist ein deutscher Rechtsstreit, der 1968 vom VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden wurde.[1] Der Fall ist für die juristische Ausbildung von Bedeutung, weil in ihm komplizierte Fragen des Sachenrechts… …   Deutsch Wikipedia

  • Fräsmaschinenfall — Der Fräsmaschinenfall ist ein berühmter deutscher Rechtsstreit, der 1968 vom VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden wurde.[1] Der Fall ist für die juristische Ausbildung bis heute von Bedeutung, weil in ihm komplizierte Fragen des… …   Deutsch Wikipedia

  • Besitzkonstitut — nach § 930 BGB bezeichnet im deutschen Sachenrecht die Vereinbarung eines Besitzmittlungsverhältnisses über eine bewegliche Sache als Ersatz für die Übergabe bei der Übereignung der Sache. Hierbei einigt sich der neue Eigentümer mit einem… …   Deutsch Wikipedia

  • Brevi manu traditio — Unter Übereignung versteht man im Sachenrecht die Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person an eine andere Person. Die Übereignung ist somit ein Verfügungsgeschäft. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland… …   Deutsch Wikipedia

  • Eigentumsübertragung — Unter Übereignung versteht man im Sachenrecht die Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person an eine andere Person. Die Übereignung ist somit ein Verfügungsgeschäft. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland… …   Deutsch Wikipedia

  • Geheißerwerb — Unter Übereignung versteht man im Sachenrecht die Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person an eine andere Person. Die Übereignung ist somit ein Verfügungsgeschäft. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland… …   Deutsch Wikipedia

  • Gutglaubenserwerb — Unter Übereignung versteht man im Sachenrecht die Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person an eine andere Person. Die Übereignung ist somit ein Verfügungsgeschäft. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland… …   Deutsch Wikipedia

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